Der Ofen dient nicht als Heizgerät, sondern ist vielmehr als das dekorative "Seelenfeuer" zu sehen.
Er unterliegt daher auch nicht der Feuerstätten-
verordnung. Auch wenn - wie bei jeder Verbrennung - Wärme als Nebenprodukt entsteht.
Auf ausreichende Lüftung des Aufstellraumes ist zu achten !
Es besteht die gleiche Sorgfaltspflicht wie beim Hantieren mit Kerzen, Feuerzeug oder Streichhölzern.
Ausführliche Regeln für Mindest-Raumgrößen und Luftwechselraten
finden Sie in unseren detaillierten Bedienungsanleitungen und den
technischen Datenblättern.
Die beefire-Dekofeuerstellen sind nach DIN 4734-1 geprüft und erfüllen alle Anforderungen (Stand 08/2010).
(Brennkammer mit Regeleinheit - geschützt EU-674114-0003)
